Elternzeit für Papa
Wie sich der Elterngeldbezug auf die Rente auswirkt
Windeln wechseln, Brei kochen, Bauklötze stapeln: Sich für einen
längeren Zeitraum um den Nachwuchs zu kümmern, ist für immer mehr Väter
eine Option. Dennoch sind nach wie vor viele Väter unsicher, ob ihnen
bei ihrer späteren Rente wegen der Zeiten mit Elterngeldbezug
finanzielle Einbußen drohen. Die ERGO Vorsorgeexperten geben deshalb
nützliche Tipps rund um die Elternzeit und zeigen jungen Vätern, wie sie
Verluste bei der Altersvorsorge vermeiden können.
Wie lange in Elternzeit?
Immer öfter wünschen sich nicht nur Mütter sondern auch Väter nach der
Geburt ihres Babys eine Auszeit vom Job, um sich der Kinderbetreuung
widmen zu können. Seit 2007 hat jeder Angestellte bis zu dem Zeitpunkt,
an dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat, einen
gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Elternzeit, also eine
unbezahlte Freistellung vom Job. Eine Splittung ist ebenfalls möglich:
Bis zu zwölf Monate können Eltern auch in der Zeit zwischen dem dritten
und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. "Während der Elternzeit ruht
das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz",
erklärt Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei ERGO. Der Antrag auf
Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der
geplanten Elternzeit vorliegen. Ab dem 1. Juli 2015 wird die Elternzeit
übrigens noch arbeitnehmerfreundlicher: Sie kann künftig bis zu 24
Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes betragen.
In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sie 13 Wochen vor Beginn anmelden.
Insgesamt stehen dann maximal drei Jahre zur Verfügung. Und die Eltern
können den Zeitraum nun in drei statt bisher zwei Abschnitte aufteilen.
Wer erhält Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Es erleichtert Müttern und
Vätern, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu
verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.
"Alle Eltern können Elterngeld beantragen, wenn sie in Elternzeit
gehen", erläutert Tatjana Höchstödter. Diese Einkommensersatzleistung
gilt für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes. Voraussetzung
ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland. Zudem müssen die Eltern mit
dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und dürfen während
der Elternzeit nicht voll arbeiten. "Das Elterngeld beträgt in der Regel
65 Prozent des Voreinkommens - maximal aber 1.800 Euro im Monat. Es
muss mindestens zwei Monate bezogen werden, wobei innerhalb von 14
Elterngeldzahlungen maximal 12 Monate je Elternteil möglich sind",
erklärt die ERGO Vorsorgeexpertin. Für Geringverdiener mit weniger als
1.000 Euro beträgt die Erstattung bis zu 100 Prozent des Einkommens. 300
Euro zahlt der Staat mindestens, auch wenn vor Geburt des Kindes keine
Erwerbstätigkeit bestand. Beantragen müssen Väter das Elterngeld bei der
Elterngeldstelle. Wobei die Zuständigkeit in jedem Bundesland anders
geregelt ist. Häufig ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.
Neben der Original-Geburtsurkunde benötigt das Amt die
Einkommensnachweise aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des
Kindes. Der Hinweis der ERGO Expertin: "Elterngeld kann grundsätzlich
erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden." Übrigens: Für Kinder,
die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, gilt das neue Elterngeld Plus.
Anspruchsberechtigte können dann zum Beispiel den Elterngeldbezug bis
zum 28. Lebensmonat ausdehnen (Stichwort "Partnerschaftsbonus") und
parallel dazu eine begrenzte Stundenzahl in Teilzeit arbeiten.
Auswirkungen auf die gesetzliche und private Rentenvorsorge
Das Elterngeld hilft jungen Vätern und Müttern, den Einkommensverlust
während der Auszeit aufzufangen. Doch welche Auswirkungen hat die
Jobpause auf die spätere Rente? Dazu die ERGO Vorsorgeexpertin: "Die
Dauer des Elterngeldbezugs schlägt bei der gesetzlichen Rente als
sogenannte "Kindererziehungszeit" zu Buche. Eine Lücke entsteht dadurch
nicht." Eine Ausnahme gilt nur, wenn Vater und Mutter gleichzeitig in
Elternzeit gehen. Zahlen beide in die gesetzliche Rentenversicherung
ein, müssen sie dem Träger mitteilen, wem die Erziehungszeiten
gutgeschrieben werden sollen. Dazu haben sie zwei Monate ab Erhalt des
Elterngeldes Zeit. Für Väter mit Riester-Vertrag gilt: Erziehende
erhalten während der Elternzeit auch weiterhin die staatlichen Zulagen
für ihre Riester-Rente. Ab Geburt gibt es für den Nachwuchs sogar 300
Euro Kinderzulage zusätzlich. Voraussetzung für die volle Förderung ist
lediglich die Einzahlung von vier Prozent des Vorjahreseinkommens
(abzüglich der Zulagen) in den Riester-Vertrag.
Betriebliche Altersversorgung trotz Babypause?
Während der Elternzeit pausiert das Arbeitsverhältnis. Was bedeutet das
für einen abgeschlossenen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung
(bAV)? "Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt
voraus, dass auch tatsächlich Entgelt, also Gehalt, gezahlt wird.
Während der Elternzeit ist das nicht der Fall", erläutert Herbert Nowak,
Experte für betriebliche Altersversorgung bei ERGO. Seit 2005 haben
Beschäftigte aber das Recht, während der Elternzeit eigene Beiträge zum
Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. "Viele Versicherer bieten ihren
Kunden die Möglichkeit, während der Elternzeit reduzierte Beiträge zu
zahlen. Nach deren Ende können Eltern dann die vorherige Beitragszahlung
in der Regel zu gleichen Konditionen wieder aufnehmen", so der ERGO
Vorsorgeexperte. Bei der neuen ERGO Betriebs-Rente Garantie
beispielsweise bleibt trotz Beitragspause der wichtige Risikoschutz
erhalten.
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Kurzfassung:
Väter in Elternzeit
Hinweise für junge Väter zur Elternzeit und zur Altersversorgung von den ERGO Vorsorgeexperten
-*Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis
Jeder Angestellte mit einem Kind unter drei Jahren hat Anspruch auf Elternzeit.
Zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr dürfen Eltern zudem bis
zu zwölf Monate unbezahlt vom Job freigestellt werden - ab dem 1. Juli
2015 sogar 24 Monate.
Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, genießt der Arbeitnehmer währenddessen Kündigungsschutz.
Der Beschäftigte muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragen.
-*Auswirkungen der Elternzeit auf die Rente
Bei der gesetzlichen Rente entsteht keine Lücke durch die "Kindererziehungszeit".
Zahlen beide Elternteile in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wird sie jedoch nur einem Elternteil gutgeschrieben.
Väter mit Riester-Vertrag erhalten während der Elternzeit auch
weiterhin die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Rente, sofern sie
vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einbezahlt
haben.
- *Auswirkungen der Elternzeit auf die betriebliche Altersversorgung.
Während der Elternzeit wird kein Gehalt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt.
Beschäftigte können währenddessen aber eigene Beiträge zum Aufbau ihrer
Betriebsrente leisten und nach dem Ende der Elternzeit die vorherige
Beitragszahlung in der Regel zu gleichen Konditionen wieder aufnehmen.
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